Was ist eine Patientenverfügung, wie wird sie richtig formuliert? Zum 1. September 2009 gab es einige Gesetzesänderungen.
Martin Kraus, stellvertretender Sachgebietsleiter der Seniorenfachstelle
am Landratsamt Tirschenreuth, informierte bei der AWO-Kreisversammlung über die Neuerungen.
Laut Martin Kraus wurden Patientenverfügungen erstmals gesetzlich
geregelt. Eine Patientenverfügung sei eine schriftliche Willenserklärung für
gesundheitliche Belange von einwilligungsfähigen Volljährigen, die die Folgen einer Behandlung einschätzen können. Wichtig sei die eigenhändige Unterschrift oder das Handzeichen, das bei einem Notar abgegeben werden muss. Für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit bestehe Vorsorgemöglichkeit, solange man sich noch äußern kann, über ärztliche Eingriffe oder Behandlungen.
„Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht ist aber etwas anderes“, betonte der Referent. Neu sei, dass es nun unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung keine Begrenzung mehr gebe. Sinnvoll sei die Beratung mit dem Arzt, bevor man eine Entscheidung niederschreibt.
„Wenn die Patientenverfügung einmal abgefasst ist, sollte sie alle Jahre
oder alle zwei Jahre durchgelesen werden. Sie sollte jedes Mal mit Datum
neu unterschrieben werden, um Zweifel auszuräumen, dass es sich wirklich um den aktuellen Willen des Patienten handelt.“ Neu sei, dass die Verfügung formlos widerrufen werden könne. Auch könne sie jederzeit an neue Diagnosen oder Lebensumstände angepasst werden. „Auf pauschale Aussagen sollte man verzichten, die helfen dem Arzt oder Bevollmächtigen nicht weiter. Der Inhalt sollte detailliert beschreiben,
in welchem Fall man was will oder auf keinen Fall will“, riet Kraus. Ausdrücke wie „lebenswertes Leben“, „nicht dahin vegetieren“ und „angemessene Behandlung“ seien zu wenig konkret. Statt dessen seien die lebenserhaltenden Maßnahmen und Situationen zu nennen, etwa ob der Patient Symptombehandlungen erlaubt, aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel: „Was wird abgelehnt, was wollen Sie nicht?“