Bezirksrätin Brigitte Scharf referiert bei der Kreis-AWO über Rentenveränderungen ab 2012
Über aktuelle Veränderungen ab 2012 bei der Rente informierte Bezirksrätin Brigitte Scharf in einem Kurzreferat bei der AWO-Kreiskonferenz – und sparte dabei nicht mit kritischen Worten. Hinter dem Oberbegriff „Rente mit 67“ würden sich wesentliche Änderungen für alle Rentenversicherten verstecken, die ab Jahrgang 1952 geboren sind.
Die Regelaltersrente mit 65 gebe es künftig erst später, sie werde in Monatsschritten bis zum 67. Lebensjahr angehoben. „Der Jahrgang 1947 muss also 65 Jahre und einen Monat alt sein“, erläuterte Scharf.
„Regelrecht versteckt“
Viel einschneidender sei jedoch der Wegfall der Frauenaltersrente mit 60 und des Altersruhegeldes mit 60 und wegen Arbeitslosigkeit. „Die Frauenaltersrente war für all die Frauen ganz wichtig, die keine 35 Versicherungsjahre erreichen konnten“, so Scharf. Diese Frauen konnten mit 15 Beitragsjahren davon 121 Monate ab dem 40. Lebensjahr – mit 60 in Rente gehen, gekürzt um 18 Prozent. „Ab 2012 ist damit Schluss“, monierte die Bezirksrätin. Dieser Wegfall sei hinter der Rente mit 67 „regelrecht versteckt“ worden. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr, dazu insgesamt 35 Beitragsjahre – diese Rente konnten, wenn auch mit Kürzung, meist die Männer nutzen, die ihre Arbeit verloren und mit über 55 Jahren keine Arbeit mehr gefunden haben. „Nach meiner Meinung sind demnach die Frauen am meisten von diesem Einschnitt betroffen.“ Unsinnig sei dies alles ihrer Meinung nach auch, wenn man an die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) denke, die nächstes Jahr 60 Jahr alt werden.
„Auch wenn sie früher wegen ihrer Arbeitsjahre einen Anspruch mit 60 hatten, so ist der nun weg“, hielt Scharf fest. Das bedeute, dass diese Langzeitarbeitslosen mit 60 Jahren und älter mindestens noch drei Jahre Hartz IV bekommen müssen, obwohl der erarbeitete Rentenanspruch teilweise höher wäre als der monatliche Regelsatz.
„Man hätte diesen Wegfall beider Renten auch in drei Monatsschritten pro Geburtsjahrgang hinauszögern können. Die Mittel wären da gewesen, schließlich reicht es ja auch zu einer Kürzung des Beitragssatzes“, machte die Bezirksrätin klar. Sie empfahl allen ab 1952 Geborenen, sich bei ihrem örtlichen Versicherungsamt oder bei der Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beraten zu lassen. „Denn der Einschnitt ist krass“, so Scharf.
Spende für Kinder
Die Summe ist der Reinerlös des 23. Benefizkonzerts der AWO. Zuvor hatte Deiml den Kinderschutzbund, den es seit 30 Jahren gibt, vorgestellt. Sie beleuchtete die verschiedenen Aufgabenfelder. Besonders ging sie auf Kinderfasching, Ferienprogramm-Tage für die ganze Familie, Gutscheinaktionen, Schwimmkurse, und den Elternkurs „Starke Eltern – starke Kinder“ ein. „Durch unbürokratische Hilfe und Unterstützung in besonderen Belastungssituationen versucht der Verein, das Leben von Familien und Alleinerziehenden zu erleichtern“, sagte Deiml.