Ein Pflegefall in der Familie. Und jetzt? Wer Angehörige zu Hause betreut, wird mit vielen Herausforderungen konfrontiert.

Fragen rund um das Thema „Pflege zu Hause“ beantwortete Michael König von der AWO. Christine Trenner (rechts) und Sigrid Heining bedankten sich mit einem Erbendorfer Schnaps und selbstgestrickten Socken.

Fragen rund um das Thema „Pflege zu Hause“ beantwortete Michael König von der AWO. Christine Trenner (rechts) und Sigrid Heining bedankten sich mit einem Erbendorfer Schnaps und selbstgestrickten Socken.

Das neue Pflegestärkungsgesetz soll nun die Situation von Pflegebedürftigen, aber auch Pflegenden erleichtern. AsF sowie Frauen- und Mütterverein Erbendorf hatten zum Informationsabend eingeladen. In einem Vortrag stellte stellvertretender Pflegedienstleiter des AWO-Kreisverbandes Tirschenreuth, Michael König, die gesetzlichen Neuerungen vor und gab praktische Tipps. Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, steht die Familie oft vor einer schwierigen Entscheidung: Pflege zu Hause oder im Heim. Die Mehrheit entscheidet sich aber trotz körperlicher, seelischer und auch finanzieller Belastungen dafür, die Pflege selbst zu übernehmen. „Der größte Pflegedienst ist die Familie“, sagt König. Die Zahlen bestätigen das: Immerhin 71 Prozent der Pflegebedürftigen werden daheim versorgt.

Für Entlastung sorgen dabei finanzielle Leistungen. Die bekanntesten sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Das Pflegestärkungsgesetz III, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, enthält viele Neuerungen. Stellvertretende AsF-Vorsitzende Brigitte Scharf hat dafür einiges an Lob übrig: „Mit dem neuen Gesetz wird die Pflege zu Hause besser belohnt.“

Wer ist pflegebedürftig?

Der Schwerpunkt bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit liegt beim Grad der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Patienten. Wer körperliche, kognitive und psychische Belastungen für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten nicht mehr selbst bewältigen kann, wird als pflegebedürftig eingestuft. Derzeit gibt es in Deutschland 2,6 Millionen Pflegebedürftige. 2030 werden es vermutlich schon 3,5 Millionen sein.

Wie bekomme ich das Pflegegeld?

Tritt der Pflegefall im Krankenhaus oder einer Rehaklinik ein, erhält man erste Informationen und Beratung vom Sozialdienst, der auch die Pflegeüberleitung vornimmt. Zu Hause helfen ambulante Pflegedienste, die Kranken- oder Pflegekasse bei der Beantragung der Pflegestufe beziehungsweise des Pflegegrades. König rät, ein Tagebuch zu führen, in dem alle Pflegehandlungen festgehalten werden. Das erleichtert die Antragstellung.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen begutachtet daraufhin den Patienten vor Ort und legt den Pflegegrad fest. Unterteilt wird nach dem neuen Gesetz nicht mehr in drei Stufen, sondern in fünf Grade von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es werden nicht mehr die Minuten addiert, die für die Pflege notwendig sind, sondern Punkte vergeben. Bewertungsmodule wie Selbstversorgung und Mobilität werden bei der Punktvergabe unterschiedlich gewichtet. Je mehr Punkte zusammenkommen, desto höher der Pflegegrad. Der Übergang von der Pflegestufe zum Pflegegrad geschieht automatisch. Fast alle Pflegebedürftigen erhalten jetzt deutlich höhere Beträge. Wer zum Beispiel vorher in der Pflegestufe II mit Demenz 545 Euro bekommen hat, bekommt jetzt in Pflegegrad 4 728 Euro.

Welche Leistungen gibt es?

Wer pflegt, kann sich Rentenanspruch erwerben. Viele Pflegepersonen reduzieren für die Pflege ihre Arbeitszeit oder arbeiten ohnehin in Teilzeit. Um die geminderte Rente zu kompensieren, zahlen die Pflegekassen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Berechtigt ist, wer mindestens 10 Stunden pro Woche zu Hause pflegt und nicht mehr als 30 Stunden arbeitet. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und dem Pflegegrad.

„Viele Menschen wissen gar nicht, wie viele unterschiedliche Leistungen es gibt, die sie in Anspruch nehmen können. Wichtig ist, sich gut zu informieren und bei den Kassen auf seine Rechte zu bestehen“, rät Scharf. Zum Schluss dankte AsF-Vorsitzende Christine Trenner dem Referenten und überreichte mit Sigrid Heining vom Frauen- und Mütterverein ein kleines Geschenk.

aus Der Neue Tag, ckl