Maria Siller: Nachweis des Betreuungsumfangs von Angehörigen wichtig für Pflegestufe

Einen guten Griff hatte der Ortsverband Immenreuth-Ahornberg des Bayerischen Bauernverbands mit dem Thema seiner Informationsversammlung gemacht. Das zeigte sich am Interesse der Zuhörer, denen Maria Siller viele Tipps bei einem Pflegefall in der Familie gab.

Mit Krankenkasse sprechen

Maria Siller

Maria Siller

Vom Gesetz her müsse für die Pflegebedürftigkeit eine mindestens sechs Monate andauernde Erkrankung oder Behinderung vorliegen, erklärte die Referentin von der AWO eingangs. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen habe, stehe vor der Entscheidung, die Pflege selbst oder mit Hilfe eines ambulanten Dienstes zu übernehmen. Über eine finanzielle Bezuschussung entscheide jedoch die Krankenkasse, weshalb zuerst mit dieser gesprochen werden sollte. Siller machte deutlich, wie wichtig das Festhalten der in der Familie erbrachten pflegerischen Tätigkeiten nach Art und Umfang in Form eines Pflegetagebuchs ist. Dies beeinflusse deutlich die Entscheidung, die der Medizinische Dienst der Krankenkasse für die Festlegung auf eine der vier Pflegestufen – verbunden mit einer entsprechend unterschiedlich hohen Bezuschussung – trifft.

Dabei gibt es laut Siller zwei Arten des Zuschusses – ein Pflegegeld direkt an die pflegenden Angehörigen und den Sachzuschuss für den Fall, dass zum Beispiel eine ambulante Pflege benötigt wurde. Der Rednerin war wichtig, dass jedem Zuhörer bewusst wurde, was sie selbst rechtzeitig festlegen können, bevor bei ihnen selbst ein Pflegefall eintritt. Daher zeigte sie die Wirkungen einer Patientenverfügung, einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht auf.

Für die interessanten Informationen bedankte sich Claudia Porst bei der Referentin mit einem Geschenk.

Quelle: Der Neue Tag – 05.02.2013